Schulbetrieb ab dem neuen Schuljahr 2022 / 2023
Das SMK hat konkretisierte Hinweise zur Durchführung der freiwilligen Schnelltests sowie eine Einverständniserklärung zur Teilnahme bereitgestellt:
Allgemeines
- Grundsätzlich an der Schule unter Aufsicht durchzuführen (nicht mit nach Hause geben)
- Verweigern SuS – keine negativen Konsequenzen
Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt wird, liegt beim Medi-Bereich!
Mögliche Anlässe
für die Dauer der Symptome
- Symptome = Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch Grunderkrankung erklärt
- Fieber, Schnupfen
- Reduzierter Allgemeinzustand
- Halsschmerzen
- Magen-Darm-Beschwerden (erhebliche Bauschmerzen, Durchfall, Erbrechen)
- Störung des Geschmacks- und Geruchssinns
- Muskelschmerzen
- Atemnot oder Herzrasen
- keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
- Freiwillige Testung am dritten und vierten Tag der Infektion der Kontaktperson
- Mündliche Information über Status Kontaktperson ausreichend
- Erhöhte Risikoanzeige in der Corona-Warn-App
- Freiwillige Testung am dritten und vierten Tag nach dem letzten in der App angezeigten Kontaktzeitpunkt
Ergebnisse
- ist der durchgeführte Test negativ kann die Schule weiter besucht werden
- ist der Test positiv: Kontrolltest durch „Bürgertest“ oder PCR-Test an offizieller Teststation notwendig – TN an Schule frühestens 5 Tage nach positiven Schnelltest sofern keine Symptome vorliegen
- für Kontaktpersonen einer im Schnelltest der Schule positiv getesteten Person ergibt sich erst die Notwendigkeit eines Selbsttests, wenn der positive Selbsttest durch einen PCR oder „Bürgertest“ bestätigt wurde
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt im Übrigen, dass Kinder die krank sind, nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern.
Unterstützung bei möglichen Fragen gibt unser Medi-Bereich!